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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Befreiung

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben (1 Prozent bei chronisch Kranken), können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen.

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