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Zivilschutz; Informationen
Der Zivilschutz hat als Teil der Zivilen Verteidigung die Aufgabe durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Beschreibung
Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- der Selbstschutz
- die Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Stand 15.11.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)