Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 14.05.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)