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Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehepartnerinnen oder -partner

Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.

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