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Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehegatten

Nach dem Tod Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin beziehungsweise Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners infolge eines Versicherungsfalles, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.

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