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Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat

Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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