Wettbewerbsregister; Beantragung einer Auskunft
Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.
Das Bundeskartellamt führt ein Wettbewerbsregister (WebReg) über Unternehmen, gegen die bestimmte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen oder Bußgelder ergangen sind. Sie können einen Auszug aus dem WebReg beantragen und Auskunft über Einträge über Sie als Person oder über Ihr Unternehmen erhalten. Liegen keine Einträge vor, erhalten Sie eine sogenannte „Negativauskunft“.
Mit dem WebReg können sich öffentliche Auftraggeber informieren, ob gegen ein Unternehmen rechtskräftige Urteile oder Bußgeldbescheide ergangen sind, bevor sie den Zuschlag erteilen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden melden dem WebReg alle einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Entscheidungen. Das Bundeskartellamt prüft die Mitteilungen auf offensichtliche Fehler und informiert die Unternehmen über eine geplante Eintragung.
Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie gegen die geplante Eintragung geltend machen, dass die mitgeteilten Daten fehlerhaft sind. Mitteilungen werden je nach Schwere des Delikts nach 3 beziehungsweise 5 Jahren aus dem Register gelöscht. Durch einen Antrag auf Selbstreinigung können Sie eine vorzeitige Löschung erwirken.
- Sie sind eine natürliche Person oder stellen den Antrag im Namen eines Unternehmens.
- Wenn Sie gesetzlich vertreten: Sie können eine Vertretungsmacht nachweisen. Bevollmächtigte können keinen Antrag stellen.
Sie können den Auszug aus dem Wettbewerbsregister online oder per Post beim Bundeskartellamt beantragen.
Auszug online beantragen:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Als Unternehmen benötigen Sie dazu ein Unternehmenskonto bei MeinUK (Elster), als natürliche Person benötigen Sie ein BundID-Konto.
- Sie werden bei der Antragstellung aufgefordert, die Gebühr zu bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an das Bundeskartellamt übermittelt.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben.
- Sie erhalten den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.
Auszug per Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundeskartellamts herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das Formular aus und fügen Sie eine amtliche oder amtlich beglaubigte Unterschrift hinzu.
- Senden Sie das Formular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Zahlen Sie die Gebühr.
- Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Wenn Sie bereits Auskunft beantragt haben, können Sie erst nach Ablauf eines Jahres einen erneuten Antrag stellen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse.
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Erforderliche Unterlage/n
- bei Antrag per Post: Antragsformular mit amtlicher oder amtlich beglaubigter Unterschrift
- bei gesetzlicher Vertretung: Vertretungsmacht
Zahlungsweise: Visa Karte, Mastercard, giropay
Gebühr: 20 EUR
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Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 5 Absatz 2 WRegG beantragen
Sie können die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu Ihrer Person oder zu Ihrem Unternehmen online beantragen.
- Beschwerde gegen Entscheidung der Registerbehörde
Stand 10.03.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)