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Weitere Beratungsstelle als Steuerberater/Steuerberaterin oder Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Steuerberater/Steuerberaterinnen und Berufsausübungsgesellschaften können für eine weitere Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom Leitererfordernis beantragen.

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