Weinbau; Erwachsenenbildung
Ziel der Bildungsmaßnahme
Umweltgerechte und qualitätsorientierte Arbeitserledigung im Weinberg und im Keller
Form der Bildungsmaßnahme
Die Seminare werden in Kursen durchgeführt. Die frühzeitige Festlegung der Kurse ermöglicht den Teilnehmern eine rechtzeitige Terminplanung.
Alle Seminare in Theorie und Praxis werden in erwachsenengerechter Form angeboten. Sie bauen auf bereits vorhandene weinbauliche und kellerwirtschaftliche Erfahrung auf und heben sich demzufolge deutlich von der Didaktik und Methodik der Ausbildung ab. Sie setzen eigenes Engagement in Theorie und Praxis voraus und gehen davon aus, dass bestimmte Teile der Fortbildung auf dem Teilnehmerbetrieb eigenverantwortlich ergänzt werden.
Umfang der Seminare
Teil 1 Weinbau - Zeitraum: November - August
- 70 Std. Theorie (Einzeltage, meist Donnerstag, Freitag und Samstag)
- 30 Std. Praxis im Weinberg (abends oder samstags) (in Gruppen von 6 - 8 Personen / Unterweisung durch Winzermeister)
Nach diesem Seminar kann die Sachkundeprüfung nach dem Pflanzenschutzgesetz abgelegt werden
Teil 2 Kellerwirtschaft - Zeitraum: September bis März
- 80 Std. Theorie in Form von Wochenkursen (Montag bis Freitag)
- 30 Std. Praxis im Keller (in Gruppen von 6 - 8 Personen / Unterweisung durch Winzermeister)
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung "Winzer"
Soweit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, können interessierte Teilnehmer die Abschlussprüfung "Winzer" nach § 45/2 Berufsbildungsgesetz ablegen.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche und praktische Prüfung werden zusätzliche Tage (30 Std.) zur Stoffvertiefung angeboten.
- Winzer im Haupt- und Nebenerwerb ohne Berufsausbildung zum Winzer
- Erstausbildung in einem anderen Beruf vorhanden
- Berufserfahrung im Weinbau und / oder in der Kellerwirtschaft
- Betriebsinhaber eines Winzerbetriebes oder Mitarbeiter
Anmeldung bis zum 31. Juli 2025
Lehrgangsbeginn: voraussichtlich November 2025 (nächster Lehrgangsbeginn voraussichtlich November 2025)
Lehrgangsentgelt (ohne Übernachtung und Verpflegung): 1.200 EUR
Prüfungsgebühr: 180 EUR bei Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Winzer/in, Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Stand 06.11.2024
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)