Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.
Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen und im Seminar.
Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Seminare vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr. Er gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern (GS/MS: 8 Wochenstunden, FaL: 10 Wochenstunden), bzw. bei den Förderlehrkräften eine unterrichtliche Verpflichtung von 10 Wochenstunden und 2 Verwaltungsstunden,
- Praktikum im Unterricht einer Betreuungslehrkraft,
- eigenverantwortliche Hospitation und
- Seminarveranstaltungen.
An zwei (GS/MS) Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der GS bzw. MS die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die angehenden Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
- GS/MS: 15 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern, FaL: 16 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, die Förderlehrkräfte haben eine unterrichtliche Verpflichtung von 14 Wochenstunden sowie 2 Verwaltungsstunden,
- eigenverantwortliche Hospitation und
- Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der erfolgreichen Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bzw. mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fach- oder Förderlehrkraft.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Schulleitungen und die Seminarleitungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Grund- und Mittelschule sowie die der Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen). Auch ist in bestimmten Fällen die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheim- oder Jugendherbergsaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- Besondere Unterrichtsvorbereitung nach § 24 ZALGM (UV)
- Besondere Unterrichtsvorbereitung - Fachlehrer
- Seminarbogen (Fachlehrer)
- Antrag auf Genehmigung einer Sonderveranstaltung für Lehramtsanwärter/innen oder Fachlehreranwärter/innen (Grund- und Mittelschule)
- Seminarbogen - Vorbereitungsdienst, Probeschuldienst
- Dienstliche Verwendung der Fachlehreranwärterin/Fachlehreranwärter
- Bitte um Einsatzwunsch - Vorbereitungsdienst
- Datenblatt für Seminarleiter
- Antrag auf Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt
- Dienstliche Verwendung der Lehramtsanwärter an Grundschulen und Mittelschulen - 1. Dienstjahr
- Dienstliche Verwendung der Lehramtsanwärter an Grundschulen und Mittelschulen - 2. Dienstjahr
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß §§ 22, 22a, 22b LPO II (LAA) - Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß § 19 ZAPO-F II (FLA) - Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
- Mitteilungen über Beobachtungen gemäß § 15 ZAPO/FöL II (FöLA) - Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO F II)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II)
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Merkblatt Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
- Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen
- Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
- Ausbildung zur Fach-/Förderlehrkraft
Stand 09.02.2024
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)