BayernPortal

Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung

Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
Beschreibung
Verwandte Themen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors