Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen hierin Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
keine
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.
- Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung
- Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung
- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
- Handwerkskarte; Erhalt
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Stand 17.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)