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Verwaltungsrechtsprechung; Information und Beratung von Behörden
Die Landesanwaltschaft informiert die bayerischen Behörden über die jeweils neueste Verwaltungsrechtsprechung, beteiligt sich an der Umsetzung der Prozesserkenntnisse für die Verwaltung und steht den Behörden für alle gerichtlichen Rechtsfragen zur Verfügung.
Beschreibung
Arbeitsschwerpunkte der Landesanwaltschaft sind:
- Beratung / Mitarbeit im konkreten Streitfall
Die Landesanwälte tauschen sich mit den Bediensteten der beteiligten Behörden anlassbezogen über die jeweiligen Sach- und Rechtsprobleme aus und stehen damit über die Prozessvertretung hinaus zur Beratung zur Verfügung. - Rechtsprechungsdienst – direkt sowie im Internet, auch via Twitter
Neue Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können sofort nach ihrem Erlass in anonymisierter Form von Behörden und Amtspersonen direkt bei der Landesanwaltschaft angefordert werden (Übermittlung nur elektronisch).
Als ständiger aktueller Rechtsprechungsservice sind neueste Entscheidungen, insbesondere des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs, in den Internetauftritt der Landesanwaltschaft eingestellt ("Wichtige neue Entscheidungen"). Sind keine Leitsätze vorhanden, so werden Orientierungssätze erstellt und gegebenenfalls weiterführende Hinweise zu den Konsequenzen gegeben.
Diesem Informationsservice können Sie auch über Twitter folgen (@LA_Bayern). Via Twitter werden Sie von der Veröffentlichung einer "Wichtigen neuen Entscheidung" benachrichtigt und können über einen Link hierauf zugreifen. - Konzeptionelle Umsetzungsarbeit
Die Landesanwaltschaft hat bei ihrer Vertretungstätigkeit in zweiter und dritter Instanz den jeweiligen Streitstoff zu durchdringen, die fachlichen und rechtsdogmatischen Konsequenzen herauszufiltern und einzuschätzen. Sie ist deshalb nicht nur Prozessbehörde, sondern notwendigerweise ein mitdenkender und mitagierender Teil der Verwaltung. Sie erörtert die Konsequenzen mit den dafür zuständigen Behörden, insbesondere den Ministerien, welche dann den Verwaltungsvollzug entsprechend steuern.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 3 Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (LABV)
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Vollzug der Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (VollzBekLABV)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- § 8 Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)
Weiterführende Links
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Stand 08.11.2024
Landesanwaltschaft Bayern (siehe BayernPortal)