Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.
Anträge können stellen:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte oder
- der Versicherungsnehmer
Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:
- elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) oder
- per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Online-Antrag im BOP:
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Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
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Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.
Antrag per Post, E-Mail oder Fax:
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Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
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Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Frist.
2 bis 5 Tage
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Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
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BZSt-Online-Portal (BOP)
Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.
Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Stand 22.08.2024
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)