Verleihprogrammpreis; Bewerbung
Wenn Sie als gewerblicher Filmverleih künstlerisch und kulturell bedeutende Filme herausbringen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Verleihprogrammpreis bewerben.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.
Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
- die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
- der Anteil deutscher Filme,
- der Anteil anderer europäischer Filme,
- die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
- die Repertoirepflege
Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.
Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.
Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit
- Geschäftssitz in Deutschland
- Niederlassung in Deutschland, wenn der Geschäftssitz in der europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt
Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.
Förderung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Jury für den Verleihprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung jährlich im Herbst.
Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
2 Monate
Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt in der Regel 5 Monate nach Antragstellung.
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Erforderliche Unterlage/n
- Online-Antrag
- Übersicht über im Vorjahr gestartete deutsche Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
- Übersicht über im Vorjahr gestartete weitere europäische Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
- Übersicht Repertoirefilme (ohne Vordruck)
- Erläuterungen zum Verleihkonzept mit beispielhaften innovativen Verleihmaßnahmen (formlos)
- Handelsregisterauszug
Der komplette Antrag kann in der Formular-Vorschau betrachtet werden.
Kostenlos
- Übersicht Deutsche Filme
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Übersicht Europäische Filme
Auflistung der im Vorjahr verliehenen nicht nationalen europäischen Filme
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Online für den Verleihprogrammpreis bewerben
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Vordrucke zum Verleihprogrammpreis auf der Internetseite der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
- Antragsfristen und Termine auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Allgemeine Informationen zur Filmförderung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand 03.03.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)