Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.
Zweck
Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.
Gegenstand
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und
Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Art und Höhe
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein.
Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
keine
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Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides
Stand 09.07.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)