Verkehrsordnungswidrigkeit; Informationen zum Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Bei Fahrverboten, welche durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach angeordnet sind, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich bei allen bayerischen Polizeidienststellen abgeben. Der Führerschein kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten hinterlegt werden. Nehmen Sie in diesen Fällen neben dem Führerschein immer den Bußgeldbescheid zur Führerscheinabgabe mit.
Die Dauer des Fahrverbots können Sie dem Bescheid entnehmen. Wann Sie den Führerschein wieder zurückerhalten, kann Ihnen meist von dem entgegennehmenden Polizeibeamten bereits bei Abgabe mitgeteilt werden.
Die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund außerbayerischer oder kommunaler Fahrverbote ist bei der Polizei ebenfalls möglich, wenn eine Zuordnung des Fahrverbots unter Vorlage des Bußgeldbescheids ohne Schwierigkeiten möglich ist. Die Polizei sendet den Führerschein dann an die zuständige Bußgeldbehörde. Fristen und Rückgabe des Führerscheins sind durch Sie mit der zuständigen Bußgeldbehörde selbständig abzuklären. Die Vollzugsfrist kann sich aufgrund der Weiterleitung des Führerscheins verlängern, da für die Fristberechnung grundsätzlich der Eingang bei der verwahrenden Behörde maßgeblich ist. Etwaige Verzögerungen gehen dabei zu Ihren Lasten.
Bei Fragen oder Besonderheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die ausstellende Behörde. Sie kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 13.12.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)