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Verkehrsbetriebe; Beantragung einer Fahrgelderstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

Schwerbehinderte Menschen werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Auf Antrag werden den Unternehmen die dadurch in Bayern entgangenen Fahrgeldeinnahmen erstattet.

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