BayernPortal

Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes beantragen

Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors