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Urheberrechte; Beauftragung einer Verwertungsgesellschaft oder Beantragung einer Nutzungslizenz

Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Danach hat der Urheber u. a. das ausschließliche Recht, sein Werk öffentlich wiederzugeben.
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