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Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie “speziell”; Beantragung der Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

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