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Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie „speziell“; Abgabe der Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb

Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.

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