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Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie “speziell”; Abgabe der Betriebserklärung

Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.

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