Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie “speziell”
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
- Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
- Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
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Sie verfügen über
- eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
- ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
- der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
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Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
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Sie erhalten:
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
2 bis 8 Wochen
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Erforderliche Unterlage/n
- Antragsformular
- Betriebsgenehmigung
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
- Datei mit Risikominderungsmaßnahmen
falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:
- Antragsformular
- Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:
- Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:
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für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
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für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR
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Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen
Sie können die Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen.
- Verordnung (EG) Nummer 2018/1139
- Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Widerspruch
- Informationen zur UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Informationen zu den Voraussetzungen für den Betrieb von UAS auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Informationen zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Stand 04.07.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)