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Unbemanntes Fluggerät; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet

Für den Betrieb eines unbemannten Fluggeräts in einem geografischen Gebiet nach § 21h Abs. 3 und 4 Luftverordnung können Sie in begründeten Fällen Abweichungen von den festgelegten Betriebsbedingungen beantragen.
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