BayernPortal

Umsatzsteuer; Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden .

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Formulare
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors