Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
- Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit.
Sollte Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung ein Eigenanteil an Kosten entstanden sein, können Sie diesen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.
Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein.
Sie können Ihren Eigenanteil an Arznei- und Verbandmittelkosten online oder per Post melden.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Es gibt keine Frist.
Keine
-
Erforderliche Unterlage/n
- Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
-
Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online beantragen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen
- Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme
- Hilfsmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Stand 13.09.2023
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)