Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung
Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.
Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.
Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.
Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Telekolleglehrkraft die von der Telekolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.
Die Telekolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet und nach dem Ende des Trimesters die Vergütungsauszahlung veranlasst.
Rechtzeitig vor Beginn eines Telekollegtrimesters bzw. unmittelbar nach Beendigung des Trimesters für Auszahlungen.
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ggf. Erklärung des/der Beschäftigten
(Vordruck siehe unter "Formulare")
keine
- Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken
- Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs
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Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
- Änderungsmeldung
- diverse kultusministerielle Schreiben (KMS)
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, arbeitsgerichtliche Klage
Stand 02.02.2024
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)