Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen
Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.
Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.
Wenden Sie sich an das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.
Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen für pflegebedürftige und alte Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Altenhilfe die Kosten für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den monatlichen Grundpreis, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.
keine
Für die Beantragung fallen keine Kosten an.
-
Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden
Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden.
-
Sozialtarif der Telekom - Bescheinigung übermitteln
Sie möchten Ihren Sozialtarif verlängern? Senden Sie online Ihre gültigen Nachweise über das Kontaktformular zu.
Stand 29.11.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)