Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern und Beschäftigten.
Um sicherzustellen, dass nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.
Die Gewerbeaufsicht
- geht Unfallmeldungen und Beschwerden nach,
- zieht unsichere pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe aus dem Verkehr,
- kontrolliert relevante Wirtschaftsakteure mittels Inspektionen,
- kontrolliert pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe auf Messen und im Handel durch gezielte Stichproben,
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten Schnellwarnsystem namens Safety Gate teil.
Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Explosivstoff oder pyrotechnischer Gegenstand die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
- Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
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Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden
Informationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Safety Gate: Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte
Stand 21.05.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)