Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses
Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.
Die Zeugniszweitschrift für den Studiengang Pharmazie kann formlos per E-Mail beim Landesprüfungsamt beantragt werden.
Zeugniszweitschriften in der Humanmedizin und Zahnmedizin sind bei dem medizinischen Prüfungsamt an der jeweiligen Universität zu beantragen.
Eine Zweitschrift wird nur nach Verlust des Originals ausgestellt. Nach der Ausstellung wird das Original für ungültig erklärt.
2-4 Wochen
Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 EUR und 100 EUR abhängig vom Verwaltungsaufwand zu entrichten.
Stand 05.07.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)