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Strom- und Gasnetze; Beantragung der Genehmigung der Netzentgelte, der Einstufung als Geschlossenes Verteilernetz oder der Durchführung eines Missbrauchsverfahrens

Der Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde obliegt die Regulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber, an deren Netz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet Bayerns hinausreicht.
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