Strahlenschutzregister; Beantragung der persönlichen Kennnummer
Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
- beruflich exponierte Personen
- Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Sozialversicherungsnummer
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- Akademischer Grad (optional)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Sie sind im Beschäftigungsbetrieb der beruflich exponierten Personen:
- strahlenschutzverantwortliche Person
- nach Strahlenschutzgesetz verpflichtete oder verantwortliche Person oder
- eine entsprechend autorisierte Person, zum Beispiel Strahlenschutzbeauftragte beziehungsweise Strahlenschutzbeauftragter
Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:
- Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
- Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
- Rufen Sie das SSR-Portal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
- Sie die Daten eintippen oder
- die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
- Klicken Sie auf "Generieren".
- Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
- Hinweis: Wenn Sie das Kästchen "Nur neue Einträge anzeigen" deaktivieren, sehen Sie alle von Ihnen erzeugten SSR-Nummern.
- Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "Zip-Datei herunterladen".
- In der Zip-Datei finden Sie
- eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
- für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Frist.
Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikaten sofort zum Herunterladen zur Verfügung.
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
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SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer
Sie müssen die Persönliche Kennnummer für die Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR-Nummer) online beantragen.
Es gibt keine Rechtsbehelfe. Zweck der persönlichen Kennnummer ist die eindeutige Identifikation. Meldungen an das Strahlenschutzregister können so eindeutig einer Person zugeordnet werden. Nach außen hat die persönliche Kennnummer keine verbindliche Wirkung. Folglich handelt es sich bei der Zuordnung der persönlichen Kennnummer nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf statthaft wäre.
- Informationen zum Strahlenschutzregister auf der Internetseite des BfS
- Informationen für Antragstellerinnen und -steller von SSR-Nummern auf der Internetseite des BfS
- Kurzanleitung für die Beantragung von SSR-Nummern auf der Inter-netseite des BfS
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) auf der Internetseite des BfS
Stand 29.08.2022
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)