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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“

Wenn Sie auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r verzichtet haben, können Sie beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ weiterführen zu dürfen.

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