Sport für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Zweck
Sport ist für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Breitensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Sportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Der Maßnahmenträger muss eine qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung von Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung mit der notwendigen fachlichen und personellen Betreuung gewährleisten.
Die auf Landesebene wirkenden Verbände stellen auch für ihre Mitgliedsorganisation beim Zentrum Bayern Familie und Soziales schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und einer Abschlagszahlung für den Bewilligungszeitraum.
Die Formblätter sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
Die Verbände stellen ihre Anträge bis 1. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres.
keine
Stand 24.06.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)