Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber,Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.
Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.
Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.
Für nähere Informationen steht Ihnen das anfordernde Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben.
Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
Es fallen keine Kosten an.
Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.
Stand 20.12.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)