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Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Beschreibung
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und bieten kostenlose Beratung sowie in bestimmten Fällen unter anderem kostenlose und anonyme Testangebote (z. B. bei HIV/AIDS) an. Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten finden Sie auch über die Website https://www.mitsicherheitbesser.de/.
Rechtsgrundlagen
Stand 08.08.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)