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Schwangerenberatung; Beantragung einer gesetzlich vorgeschriebenen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen

Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereichs.
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Voraussetzungen
Verfahrensablauf
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