Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
keine
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Stand 22.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)