Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt zur Erhaltung
Wenn Sie als Archiv, Museum, Bibliothek, Hochschule oder vergleichbare Einrichtung schriftliches Kulturgut aufbewahren, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen.
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.
Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:
- Ihr Projekt innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam ist.
-
Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
- Archivbestand,
- Bibliotheksbestand,
- Fachkompetenz,
- Forschung,
- Notfallvorsorge oder
- Öffentlichkeitsarbeit.
-
mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
- die einzigartig sind und
- die mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.
Keine Förderung bekommen Sie für:
- Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
- Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
- Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der Bildenden Kunst.
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:
- Modellhaftigkeit
- Öffentlichkeitswirksamkeit
- Innovation
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
- Ausgaben für Fremdleistungen,
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Nebenkosten wie
- Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
- Öffentlichkeitsarbeit, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.
Nicht förderfähige Kosten sind:
- Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
- Investitionen,
- Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
- Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
- die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
- Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
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juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland,
- die schriftliches Kulturgut verwahren und
- deren Bestände öffentlich zugänglich sind.
Dazu zählen:
- Archive, Bibliotheken, Museen, Hochschulen oder vergleichbare Einrichtungen (auch in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft, eines Vereins oder einer Stiftung)
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Projekt ist innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam.
- Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
- Ihr Projekt wird zu einem substanziellen Teil aus eigenen Haushaltsmitteln Ihres Trägers oder durch weitere Fördermittel Dritter finanziert.
-
Ihr Projektinhalt kann einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:
- Archivbestand
- Bibliotheksbestand
- Fachkompetenz
- Forschung
- Notfallvorsorge
- Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservierung von schriftlichem Kulturgut:
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Sie wollen historisch oder wissenschaftlich bedeutende Schriften restaurieren oder konservieren. Dazu zählen:
- Objekte oder Objektgruppen von hohem kulturhistorischem Wert,
- Objekte oder Objektgruppen mit überregionaler Bedeutung,
- Objekte oder Objektgruppen mit hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen beziehungsweise komparatistischen Auswertungspotential,
- wertvolle unikale Werke und Rara mit intrinsischem Wert sowie
- Objekte oder Objektgruppen, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
- Es handelt sich um Originale oder Sie können bei Mehrfachüberlieferungen die Abstimmung mit anderen verwahrenden Einrichtungen nachweisen, um Mehrfachbehandlungen zu vermeiden.
- Sie können sicherstellen, dass die Objekte nach der Maßnahme angemessen untergebracht und langfristig gesichert sind.
Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
Förderung online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat oder persönliches ELSTER-Zertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Bei Bedarf können Sie innerhalb des elektronischen Formulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
- Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Förderung schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einer oder einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
- Senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an die KEK.
- Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die KEK.
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Bei Bedarf können Sie innerhalb des Antragsformulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
- Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Antragstellung:
- Eingang des Antrags in elektronischer Form und Papierform bis zum 31. Januar eines Jahres
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
- bei Förderung nach der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P): 6 Monate nach Abschluss des Projekts
- bei Förderung nach Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK): 12 Monate nach Abschluss des Projekts
4 bis 5 Monate
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- qualifizierte Kostenschätzung
- Zusagen oder Bestätigungen zur Bereitstellung von Drittmitteln (sofern zutreffend)
Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:
- Formular Eingangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht
Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:
- Formular zur Mittelanforderung
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Verwendungsnachweis und Projektbericht zur Erfolgskontrolle einschließlich zahlenmäßigen Nachweises
Es fallen keine Gebühren an.
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Förderung von Modellprojekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland – Formularübersicht
Mit dem Formular kann die Förderung beantragt werden, falls hierfür nicht das Bundesportal genutzt wird.
-
Förderantrag Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts Bewilligung online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Fördergrundsätze zur Förderung von Modellprojekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland
- Widerspruch
- Weiterführende Informationen zu KEK-Modellprojekten und ein Leitfaden zur Projektdurchführung finden Sie auf der Internetseite der KEK
- Vorstellung sämtlicher geförderter Projekte auf der Internetseite der KEK
- Allgemeine Informationen zur Förderung von Projekten zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts auf der Website der KEK
- Informationen zur zweiten Förderlinie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, dem BKM-Sonderprogramm auf der Internetseite der BKM
- Ausfüllhinweise zur Antragstellung auf der Internetseite der KEK
Stand 29.11.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)