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Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen

Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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