Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
-
Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
-
Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
-
Handelsregisternummer
für juristische Personen
- Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige
- Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Marktfestsetzung; Beantragung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Wanderlager; Anzeige
- Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger
- Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
- Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Stand 18.12.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)