BayernPortal

Radioaktive Stoffe; Beantragung einer Genehmigung für den Umgang

Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen oder die wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online Verfahren
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors