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Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen

Das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfingenieur.

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