BayernPortal

Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Prüfung für die Zulassung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft kann Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln auf ihre Wirksamkeit und Kulturverträglichkeit nach § 59 Pflanzenschutzgesetz durchführen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors