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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für die Anwendung auf öffentlichen Flächen

Pflanzenschutzmittel können auf öffentlichen Flächen, wie Parks oder Friedhöfen, durch sachkundige Personen angewendet werden, wenn sie dafür durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden sind. 

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