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One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung; Abgabe einer Steuerklärung durch Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland

Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz nicht in einem EU-Mitgliedsland haben und bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS), Nicht-EU-Regelung nutzen.

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