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One-Stop-Shop, EU-Regelung; Abgabe einer Steuerklärung durch Unternehmen mit Sitz in der EU

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen oder Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Umsätze daraus mit dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung erklären und versteuern.

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