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Offenes inländisches Sondervermögen; Beantragung der Übertragung der Verwaltung

Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Investmentvermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.

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