BayernPortal

Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträgern jährlich pauschale Hilfen für den Ausbildungsverkehr.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors